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Übersetzungen von A bis Z

Anschlag: Tastendruck auf der Tastatur eines Computers oder einer Schreibmaschine. Umfasst auch nichtdruckbare Zeichen, wie z.B. Leerzeichen und Zeilenumbrüche. Wird als Längenmaß für Normzeilen bzw. Normseiten verwendet.

A-Sprache: Mutter- bzw. Bildungssprache eines Übersetzers oder Dolmetschers.

Ausgangssprache: Sprache, in der der zu übersetzende Text verfasst ist.

Ausgangstext: (Originaltext): Der zu übersetzende Text.

Dolmetscher: Überträgt Aussagen eines Sprechers mündlich aus einer Sprache in eine andere.

dolmetschen:Mündliches Übertragen einer Aussage aus einer Sprache in eine andere.

Fachsprachliche Kompetenz: Vertrautheit mit dem jeweiligen Fachgebiet und Beherrschung der Fachsprache dieses Fachgebiets.

Freie Übersetzung: Übersetzung, bei der nicht so sehr die genaue Formulierung als die allgemeine Bedeutung in den Mittelpunkt gestellt wird.

Gerichtsdolmetscher: Dolmetscher mit spezieller Sachkenntnis, der bei Gerichtsverfahren mündliche Übersetzung vermittelt. Die gesetzlichen Erfordernisse bez. der öffentlichen Bestellung und Beeidigung von Übersetzern unterscheiden sich von Land zu Land.

Korrekturlesen: Überprüfen eines Textes auf Rechtschreibfehler, korrekte Zeichensetzung, versehentliche Auslassungen, usw. und evtl. Korrigieren solcher Fehler (vgl. revidieren ). Vor der Drucklegung einer Übersetzung empfiehlt es sich, den Text durch den Übersetzer Korrektur lesen zu lassen, um evtl. beim Schriftsetzen entstandene Fehler zu ermitteln.

Muttersprache: Sprache, die ein Mensch als Kind erlernt und seither im primären Sprachgebrauch verwendet hat. Übersetzer übersetzen meistens nur in ihre Mutter- bzw. Bildungssprache, nicht in im späteren Leben erlernte Fremdsprachen. Dazu gibt es allerdings Ausnahmen, zum Beispiel wenn es gilt, die Nuancen eines schwierigen Textes in der Ausgangssprache korrekt zu deuten.

Normzeile (Standardzeile): Maßeinheit des Textumfangs, zum Beispiel eines Übersetzungsauftrags. Die Länge einer Normzeile kann von Land zu Land unterschiedlich sein.

revidieren (überarbeiten, redigieren, lektorieren): Überprüfen eines Textes auf passenden Stil, korrekte Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung, inhaltliche Vollständigkeit (d.h. bei Übersetzungen Übereinstimmung mit dem Ausgangstext ), und Vornehmen aller notwendigen Änderungen. Je nach den Anforderungen die der Text erfüllen soll, empfiehlt es sich, einen Text nach der Übersetzung durch eine zweite Person (z.B. einen anderen Übersetzer oder einen Sachexperten) revidieren zu lassen. Bei der Auftragserteilung an einen Korrekturleser bzw. Lektor empfiehlt es sich, das erwünschten Ausmaß an Änderungen zu definieren (z.B. nur Korrektur der Grammatik und Rechtschreibung oder Verbesserung des Stils).

übersetzen: Schriftliches Übertragen eines Textes aus einer Sprache in eine andere.

Zielsprache: Sprache, in die ein Text zu übertragen ist.